Bei einem Arztbesuch möchten Sie so schnell wie möglich behandelt werden. Das können wir verstehen. Dennoch bitten wir Sie, für Verzögerungen Verständnis
aufzubringen.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Versichertenkarte(G2) bei einem Termin vorzulegen . Wegen des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen neuen Telematiksystems können wir die alten G1-Versicherungskarten
nicht einlesen.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Sie von den Gebühren (Rezepte) befreit. Dies gilt auch für Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerenvorsorge sowie bei
einigen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.
Eventuell übernehmen Ihre Krankenkassen auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs nehmen wir ab dem 12. Lebensjahr vor. Bis zum 18.Geburtstag sind diese kostenlos, Danach übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Impfung eventuell auf Anfrage,da
bei manchen Krankenkassen Sonderregelungen gelten.
Zweitmeinungen:
In Deutschland herrscht freie Arztwahl, so dass eine Mehrfachaufsuchung von ÄrztInnen gleicher Fachrichtung theoretisch möglich ist.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine zweite Meinung in der Gynäkologie besteht nur im Rahmen einer geplanten Gebährmutterentfernung ( Hysterktomie).
Nur bestimmte ÄrztInnen sind bei diesem Verfahren zugelassen.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, mit welchen KollegInnen eine Zusammenarbeit besteht.