In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können.
Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:
- Ab dem 20. Lebensjahr: Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial sowie die zweihändige Tastuntersuchung;
Blutdruckkontrolle.Ab dem 35.Lebensjahr alle 3 Jahre ein sogen.Ko-Test bestehend aus HPV-und Zellabstrich.
- Von Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflussgebiete.
- Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorgeuntersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs durchgeführt.
- Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Darmkrebsscreening empfohlen.